Der Beginn erfolgte bis zum 29.02.2024 durch ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Finanzexperten. Ab sofort können Bauverträge dazu nur noch mit einer sogenannten aufschiebenden Bedingung geschlossen werden.
Mit Ihrer Schwörer-Bauberatung klären Sie daraufhin, ob eine Effizienzhausförderung für Sie in Frage kommt und welche Effizienzhaus-Maßnahmen und eventuelle Zusatzmaßnahmen z.B. für eine Nachhaltigkeitszertifizierung für Ihr Wunschhaus notwendig sind.
Ist der daraus resultierende Maßnahmenkatalog für Sie in Ordnung, gibt Ihre Bauberatung die Informationen an unsere Energie-Effizienz-Experten weiter. Die Bestätigung zum Antrag für die KfW-Förderung kann danach erstellt und die Fördermittel durch den Bauherren zusammen mit einem Finanzierer bzw. durch die finanzierende Bank bei der KfW beantragt werden. Die Auszahlung durch die KfW erfolgt nach den entsprechenden Bedingungen bzw. dem beantragten Förderprogramm.