Der Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens folgt in Freiburg im Breisgau klar geregelten Schritten nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Für Bauherren ist es entscheidend, diese frühzeitig zu verstehen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Zu Beginn steht die Planung durch einen Architekten oder Bauingenieur. Auf dieser Grundlage wird der Bauantrag erstellt und mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht. Dazu zählen in der Regel Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung sowie Nachweise zur Statik und zum Wärmeschutz. Der Antrag wird inzwischen häufig digital über das sogenannte Virtuelle Bauamt bei der zuständigen Baurechtsbehörde der Stadt Freiburg eingereicht.
Nach Eingang prüft das Bauordnungsamt zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen, meist innerhalb weniger Arbeitstage. Sind Unterlagen unvollständig, werden Nachforderungen gestellt. Anschließend beginnt die fachliche Prüfung, bei der kontrolliert wird, ob das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, etwa Bebauungsplan, Abstandsflächen oder Landesbauordnung.
Parallel werden bei Bedarf weitere Stellen beteiligt, etwa Fachbehörden oder Versorger. Auch Nachbarn können einbezogen werden, insbesondere wenn ihre Belange betroffen sind.
Je nach Projekt kommt entweder das klassische Genehmigungsverfahren, das vereinfachte Verfahren oder das Kenntnisgabeverfahren zum Einsatz. Letzteres ermöglicht bei regelkonformen Vorhaben einen schnelleren Start, oft nach etwa einem Monat ohne ausdrückliche Genehmigung.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität, liegt aber häufig im Bereich mehrerer Wochen bis Monate. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Baugenehmigung erteilt, die Voraussetzung für den Baubeginn ist.
Unterstützung bieten das Baurechtsamt Freiburg sowie Architekten, die den gesamten Prozess koordinieren und sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.