KfW verlängert Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten bis Ende 2026

Gute Nachrichten für Bauinteressierte: Attraktive KfW-Förderung bleibt erhalten

Neubau Foerderung Fertighaus
Theresa Widmer

von Theresa Kröner

Wer aktuell ein Haus bauen oder eine neu errichtete Immobilie erwerben möchte, kann weiterhin von attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie die KfW haben die Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten verlängert. Anträge können nun bis spätestens 31. Dezember 2026 gestellt werden. Die Förderung endet jedoch früher, wenn die bereitgestellten Bundesmittel bereits ausgeschöpft sind.

Für viele Bauinteressierte eröffnet sich damit die Chance, den Traum vom eigenen Zuhause unter weiterhin attraktiven Förderbedingungen zu verwirklichen. Gerade bei einem energieeffizienten Neubau lohnt es sich, die aktuellen Fördermöglichkeiten frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

Welche Vorteile bietet die KfW-Förderung?

Gefördert werden Neubauten und der Ersterwerb neu errichteter Wohngebäude, die die Anforderungen des Effizienzhaus-55-Standards erfüllen und vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Die wichtigsten Eckdaten laut KfW:

  • Förderkredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Zinsvergünstigte Finanzierung aus Bundesmitteln
  • Förderung von Neubau und Ersterwerb
  • Antragstellung bis spätestens 31. Dezember 2026 oder bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel

Die jeweils aktuellen Kreditkonditionen veröffentlicht die KfW auf ihrer Website.

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit eine Förderung möglich ist, müssen die Vorgaben der KfW erfüllt werden.

Das Wohngebäude muss die technischen Anforderungen eines Effizienzhauses 55 erfüllen.

Die Wärmeversorgung muss vollständig auf erneuerbaren Energien basieren. Reine Öl- oder Gasheizungen sind nicht förderfähig.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Bei genehmigungsfreien Vorhaben müssen die jeweiligen baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Förderung muss beantragt werden, bevor mit dem Bau begonnen wird. Nachträgliche Förderanträge sind nicht möglich.

Für die Förderung ist die Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten aus der offiziellen Expertenliste des Bundes erforderlich. Dieser bestätigt die Einhaltung der technischen Fördervoraussetzungen.

Was bedeutet die Förderung für Bauinteressierte?

Die Verlängerung der Förderung schafft zusätzliche Möglichkeiten für alle, die aktuell ein energieeffizientes Haus planen. Durch die zinsvergünstigten KfW-Kredite stehen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt werden.

Da die Förderung an verfügbare Bundesmittel gebunden ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung der Förderfähigkeit des geplanten Bauvorhabens.

Energieeffizient bauen mit SchwörerHaus

Für viele Bauinteressierte besonders interessant: Die Häuser von SchwörerHaus erfüllen bereits heute mindestens den Effizienzhaus-55-Standard. Viele Hauskonzepte erreichen darüber hinaus noch höhere Energiestandards.

Zum nachhaltigen Energiekonzept gehören bei SchwörerHaus unter anderem eine hochwertige Gebäudehülle, moderne Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung sowie zukunftsfähige Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien. Damit werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, die bei aktuellen Förderprogrammen eine zentrale Rolle spielen.

Unsere Schwörer-Fertighäuser in der Ausbaustufe bezugsfertig bieten die besten Voraussetzungen, um die Anforderungen aktueller Förderprogramme zu erfüllen und einen Nachweis für die Neubauförderung zu erhalten. 

Außerdem sind unsere speziell geschulten Schwörer-Auditoren berechtigt, Ihr Bauvorhaben auf Förderfähigkeit zu prüfen und den Antrag für die Zertifizierung der Nachhaltigkeit selbst zu stellen. Damit schaffen wir wichtige Voraussetzungen, um die Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme zu erfüllen.

Welche Förderung für ein individuelles Bauvorhaben tatsächlich infrage kommt, hängt immer von den jeweils gültigen Förderbedingungen der KfW sowie von der konkreten Planung des Hauses ab.

Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen

Wer den Bau eines Schwörer-Hauses plant und bereits über eine Baugenehmigung verfügt, sollte die aktuellen Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen. So kann rechtzeitig geklärt werden, welche Programme genutzt werden können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Weitere Informationen rund um Fördermittel, Finanzierung und energieeffizientes Bauen finden Sie in unserem Bereich Fördermittel.

Hinweis zur Förderung

Alle Angaben entsprechen dem Stand Juni 2026. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Änderungen der Förderbedingungen, Konditionen und Antragsvoraussetzungen sind jederzeit möglich. Bitte informieren Sie sich vor einer Antragstellung über die aktuellen Bedingungen auf der Website der KfW.

Weitere Informationen rund um Fördermittel, Finanzierung und energieeffizientes Bauen finden Sie in unserem Bereich Fördermittel.

Häufige Fragen zur KfW-Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten

Die Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten kann bis spätestens 31. Dezember 2026 beantragt werden. Sie endet jedoch vorzeitig, wenn die dafür bereitgestellten Bundesmittel bereits ausgeschöpft sind. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der KfW.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören der Effizienzhaus-55-Standard, eine Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien, eine gültige Baugenehmigung sowie die Antragstellung vor Baubeginn. Darüber hinaus ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.

Laut KfW kann ein Förderkredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden. Die jeweils aktuellen Kreditkonditionen veröffentlicht die KfW auf ihrer Website.

Die Häuser von SchwörerHaus erfüllen bereits heute mindestens den Effizienzhaus-55-Standard. Viele Hauskonzepte erreichen darüber hinaus noch höhere Energiestandards. Ob ein konkretes Bauvorhaben förderfähig ist, hängt von der individuellen Planung und den jeweils gültigen Förderbedingungen ab.

Die Förderung muss vor Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden. Nachträgliche Anträge sind nicht möglich. Wer bauen möchte, sollte die Fördermöglichkeiten daher frühzeitig prüfen.

Ja. Speziell geschulte Schwörer-Auditoren sind berechtigt, Bauvorhaben auf Förderfähigkeit zu prüfen und den Antrag für die Zertifizierung der Nachhaltigkeit selbst zu stellen. Dadurch werden wichtige Voraussetzungen für die Nutzung entsprechender Förderprogramme geschaffen.

Stand: 24.06.2026

Weitere wichtige Schritte

Sie sind bereits mit unserer Schwörer-Bauberatung in Kontakt und möchten nun die nächsten Schritte gehen auf dem Weg zur QNG-Zertifizierung und zur Neubau-Förderung? Dann sind Sie hier genau richtig! 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Finanzierungs-Beratung durch unseren Schwörer-Finanzservice im Bereich Finanzierung und Förderung.

Bei Fragen zur Förderung für ein Effizienzhaus wenden Sie sich gerne an Ihre Schwörer-Bauberatung vor Ort.

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Sie haben Fragen zur Finanzierung und Förderung? Dann steht Ihnen unser Schwörer-Finanzservice gerne zur Seite.

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Gerne beantwortet unsere regionale Schwörer-Bauberatung alle Fragen rund um die aktuellen Förderprogramme.

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