Zur Berechnung der Statik eines Schwörer-Hauses setzt der Tragwerksplaner je nach Gebäudestandort und Gebäudegeometrie eine entsprechende Schneelast an, welche über die Dachkonstruktion und den tragenden Wänden in die Gebäudefundamentierung weitergeleitet wird.
Die maßgeblichen Schneelasten sind für Deutschland in der Norm DIN EN 1991-1-3 „Eurocode 1: Einwirkung auf Tragwerke – Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen – Schneelasten“ und dem zugehörigen nationalen Anhang geregelt, wo unter anderem die Schneelastzonen 1-3 sowie 1a und 2a definiert sind. Die Schneelastzone 1 entspricht dabei der geringsten und Schneelastzone 3 der höchsten Stufe. So lassen sich beispielsweise Gebäude im Bayerischem Wald oder Erzgebirge der Schneelastzone 3 und Gebäude im Rheintal der Schneelastzone 1 zuordnen.
Unter der Seite www.bauministerkonferenz.de können Sie für einen beliebigen Standort die Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen herausfinden.
Neben der Schneelastzone sind unter anderem die Geländehöhe am jeweiligen Standort und die Gebäudegeometrie weitere maßgebliche Parameter, welche die Schneelast für den Tragwerksplaner bestimmen. Bei einem flachen Dach muss zum Beispiel mit einer höheren Schneelast gerechnet werden als bei einem steilen Dach, da bei letzterem der Schnee leichter abrutschen kann.
Beispiel:
-Einfamilienhaus mit Satteldach
-Gebäudestandort: Freiburg im Breisgau (Schneelastzone 2)
-Geländehöhe: 280m
-Dachneigung: 20°
Mit den angegebenen Randbedingungen lässt sich entsprechend den technischen Regeln eine Schneelast von 0,68 kN/m² ermitteln, was einem Gewicht von circa 70 kg auf eine Grundfläche von einem Quadratmeter entspricht. Diese Last ist vergleichbar mit einer etwa 70 Zentimeter starken frisch gefallenen Pulverschneeschicht.
Mit Hilfe spezieller Sicherheitsbeiwerte werden durch den Tragwerksplaner gewisse Überschreitungen der zulässigen Schneelast im Standsicherheitsnachweis darüber hinaus berücksichtigt.