Versicherungen rund um Ihr Wohngebäude

„Unsere finanzierende Bank benötigt den Nachweis zur Rohbau- und Bauherrenhaftpflicht-Versicherung, was muss ich tun?“

So oder ähnlich lautet häufig die Frage unserer Bauherren.

Für einen Baukredit benötigt die Bank in der Regel vom Bauherrn einen Wohngebäude-Versicherungsnachweis sowie die Bestätigung der regelmäßigen Bezahlung der Versicherungsprämien.

Durch die sehr kundenfreundlichen Zahlungsmodalitäten beim Kauf eines Schwörer Hauses (10% Anzahlung und 90% nach Hausübergabe) versichern wir unsere Leistung bis zur Hausübergabe selbst. Der Bauherr muss dieses Versicherungsrisiko erst ab Hausübergabe übernehmen und selbst für einen Versicherungsschutz sorgen.

In welche Schadensklasse werden die Schwörer Häuser eingestuft?

Alle tragenden Bauteile wie Decken und Wände eines Schwörer Hauses sind geprüft und klassifiziert. Beispielsweise entsprechen die Außenwände der Feuerwiderstandsklasse REI 90 gemäß DIN EN 13501 (entspricht nach deutscher Norm F 90).
Die Einstufung in die Schadensklasse der Versicherung obliegt ausschließlich der Versicherung selbst.

Wir empfehlen jedem Kunden sich mehrere Versicherungsangebote einzuholen. Die guten Versicherungen bieten, unabhängig von der Schadensklasse, für Schwörer Häuser dieselben Prämien wie für konventionell gebaute Häuser an.

Im Rahmen einer Komplettleistung bietet auch SchwörerHaus die Versicherungen rund um das Haus zu günstigen Konditionen an.

9 KOMMENTARE
von Daniel Jauss
20. Feb 2012, 10:23
Hallo Herr Maier,

heißt das, dass man als Bauherr die Wohngebäudeversicherung nicht abschliessen muss, bzw. erst ab der Hausübergabe? Wie weise ich ihren Versicherungssschutz bei der Bank nach? Haben sie da ein Standardschreiben?

Gilt ihr Versicherungsschutz nur für das Haus, oder auch für den von mir bei ihnen beauftragten Schwörerkeller?

Viele Grüße,

Daniel Jauss
« 1 2 »

Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

Mit der Nutzung & Speicherung meiner Daten für die Kommentar-Funktion bin ich einverstanden. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Letzte Beiträge aus der Kategorie TIPPS

Winterurlaub im TinyHouse
Blog Post Title Lorem Ipsum

Excerpt of that Blog Post. Lassen Sie sich von unseren Kunden- und Musterhäusern für Ihr eigenes Fertighaus von SchwörerHaus inspirieren.

WEITERLESEN >

Winterurlaub im TinyHouse
Blog Post Title Lorem Ipsum

Excerpt of that Blog Post. Lassen Sie sich von unseren Kunden- und Musterhäusern für Ihr eigenes Fertighaus von SchwörerHaus inspirieren.

WEITERLESEN >

Winterurlaub im TinyHouse
Blog Post Title Lorem Ipsum

Excerpt of that Blog Post. Lassen Sie sich von unseren Kunden- und Musterhäusern für Ihr eigenes Fertighaus von SchwörerHaus inspirieren.

WEITERLESEN >

Letzte Blog-Beiträge