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Bodengutachten

Um sicherzustellen, dass bei der Ausführung vor Ort (Aushub) auch wirklich alles rund läuft, ist ein Bodengutachten grundsätzlich erforderlich. Hier werden von einem Gutachter diverse Bodenproben entnommen, um so die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks (z.B. Lehmschichten, Fels, Schichtenwasser, etc.) näher zu definieren.

Die Resultate werden dann im besagten Gutachten zusammengefasst. Dieses gibt Auskunft darüber, welche Ausführungsmöglichkeiten bezüglich Keller bzw. Bodenplatte möglich und statisch erforderlich sind.

Um diese wichtigen Informationen schon früh in die Planung einfließen lassen zu können, sollten Sie beachten, dass die Beauftragung des Gutachters schon mit Beginn der Planungsphase erfolgt.

Erforderlich ist ein solches Gutachten, wenn ein Schwörer Keller  bzw. eine Schwörer Bodenplatte zur Ausführung kommt oder wenn Sie die statische Ermittlung für Ihr Bauvorhaben bei uns in Auftrag gegeben haben.

16 KOMMENTARE
von Manfred Hölz
21. May 2012, 10:34
@ Martin K.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Diesen werden wir der Verkaufsleitung mit der Bitte um Instruktion der Bauberater weiterleiten.

Unsere Kellermontageabteilung erstellt eine standardisierte Ausschreibung und versendet diese an Unternehmer aus der Region. Der Bauunternehmer, welcher schlussendlich den Auftrag für Erdaushub/Kanalanschluss als auch zur Erstellung der Bodenplatte erhält, wird von beiden Seiten gemeinsam festgelegt. Die Bauherrschaft als auch SchwörerHaus beauftragen nach dieser Abstimmung meist denselben Bauunternehmer.

Derzeit ist die Situation aber so, dass sehr viele Bauunternehmer so dicke Auftragsbücher haben, dass sie gar kein Angebot mehr abgeben oder aber die Preise sprechen Bände. Also ein klassischer "Angebot und Nachfrage"-Effekt.
von Martin K.
17. May 2012, 19:40
Zum Thema Bodengutachten ist mir in diversen Baublogs im Zusammenhang mit Schwörer Haus aufgefallen, dass sehr oft ein Bodenaustausch erfoderlich ist, da das Gelände nicht tragfähig sei. Leider heißt es auch bei uns, dass das Gelände nicht tragfähig ist. Dies verursacht nicht unerhebliche Mehrkosten.

Man sollte die Hausverkäufer mal auf diesen Umstand hinweisen. Trotz mehrfacher Nachfrage nach Baunebenkosten erhält man preisliche Auskünfte, die weit von Gut und Böse entfernt sind. Allein der Kostenvorschlag des Unternehmens, welche im Auftrag von Schwörer den Aushub und die Bodenplatte macht ist so hoch, wie die vom Verkäufer genannten Baunebenkosten. Tatsächlich dürften die Kosten aber zwei- oder sogar dreimal so hoch sein.
von Achim Krögner
20. Dec 2011, 07:12
@ Nikolas:

die Durchführung(en), die im Keller vor dem Verfüllen der Arbeitsräume durch Versorger (z.B. Elektro) oder dann Bauunternehmer eingebracht werden, sind immer grundsätzlich von diesem Unternehmen zu schließen mit der Verantwortlichkeit es sorgfälltig und fachgerrecht abzudichten.

Wenn später bei der Hausmontage eine Öffnung benötigt wird, die für unsere Heizung oder den technischen Erforderlichkeiten für das Haus erstellt werden, werden diese von unserem Haustrupp von Vorort ordnungsgemäß geschlossen.

Jeder Unternehmer steht in der Pflicht die Gewähr für die Richtigkeit seiner Arbeiten zu übernehmen.

Sollten Sie bei sich Zweifel oder Fragen haben, würde ich Sie bitten Ihren Bauleiter (oder mich) anzurufen, sodass zeitnah eine Lösung gefunden werden kann.
Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 07387 16-170. Vielen Dank!
von Nikolas
19. Dec 2011, 19:34
Hallo Achim,

wenn Sie es so nennen möchten, in Ordnung. Dann eben ein Bauunternehmen, was vor Ort vom Bauherren (oder von einem vom Schwörer-Verkäufer empfohlenen Kellerbauer) ausgewählt wird.

Natürlich ist auch das Bauunternehmen für die Abdichtung der Durchführung zuständig. Moment, ist es das wirklich? Kann es sein, dass der Kellerbauer die Durchbrüche machen muss und dann, nachdem die Heizungsanlage von Schwörer-Mechanikern eingebaut wurde, der Bautrupp des Kellerbauers wieder kommen muss um die Löcher abzudichten? Liegt es nicht auch in der Pflicht von Schwörer explizit darauf hinzuweisen, dass die Abdichtarbeiten noch durchgeführt werden müssen, zumal der Bautrupp von Schwörer ja auch schon die Rohre durch die Durchbrüche verlegt? Ich sehe da eine Grauzone, die, alleine schon aus Servicegründen, unbedingt geregelt werden sollte und zwar durch Schwörer.
von Achim Krögner
14. Dec 2011, 15:09
@ Nikolas:

Das Thema Abdichtung ist wie Sie schreiben, ein sehr wichtiger Punkt bei einem Keller.

Sie berichten hier von einem Keller in Eigenleistung. Bitte beachten Sie hierbei, dass ein Eigenleistungskeller nicht von einem SUBunternehmen erstellt wird, sondern vom Bauherren (unabhängig von SchwörerHaus) an ein Bauunternehmen vor Ort vergeben wird. In diesem Fall muss auch ein eigenständiger/verantwortlicher Bauleiter/ Fachbauleiter mit Bauleitererklärung gegenüber dem Bauamt bestellt werden.

Im Fall eines Eigenleistungskellers bitten wir Sie sich bezüglich Abdichtung direkt an das Bauunternehmen, das den Keller erstellt hat zu wenden, da diese dafür zuständig sind.

Sollte es ein Schwörer Keller sein, können Sie sich gerne an uns wenden.
von Nikolas
13. Dec 2011, 20:08
Ich möchte erwähnen, insbesondere für neue Bauherren, dass unbedingt darauf zu achten ist, sofern ein Subunternehmer den Keller baut (also kein Schwörerkeller), dass die Durchbrüche für die spätere WGT Durchführung einwandfrei vorgenommen werden. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Durchführungen Rund gemacht werden (nicht quadratisch). Soferne quadratische Durchführungen vorgesehen sind oder bereits vorliegen, muss darauf geachtet werden, dass diese Druckwasserdicht abgedichtet werden nach Montage der WGT Durchführungen, denn hierfür fühlt sich weder der Subunternehmer als Kellerbauer noch Schwörer zuständig. WIchtig ist auch, dass darauf geachtet wird, sofern man drückendes Wasser im Boden hat, dass in jedem Fall großflächig und mehr als genügend abgedichtet wird, am besten von einer Fachfirma oder mit entsprechenden Baumaterialien.
von Manfred Hölz
12. Dec 2011, 10:09
@ Daniel

Das ist rechtlich sehr schwierig. Zur Orientierung, was für Böden zu erwarten sind, hilft ein allgemeines Bodengutachten schon weiter, allerdings war der Geologe von der Gemeinde beauftragt und empfiehlt grundsätzlich nähere Untersuchungen auf zu bebauenden Grundstücken. Wer dies unterlässt, handelt mind. fahrlässig. Sollte sich später infolge der Baugrundverhältnisse ein Gebäudeschaden einstellen, wird er mit großer Wahrscheinlichkeit keine Haftung übernehmen.

Das es sehr unterschiedliche Baugrundverhältnisse in einem Baugebiet geben kann, hat sich erst vor kurzem wieder gezeigt. Erlauben Sie, kurz diesen Fall anzureisen. Fels im ganzgen Baugebiet ab ca. 80cm unter der Grasnarbe. Eine Standardgründung mit minimalen Fundamentbreiten war zu erwarten. Doch leider hatte die Bauherrschaft bei Aushub feststellen müssen, dass die Felskante zwischen ihrem und dem Nachbargrundstück stark abfällt und nur weicher und weich bis steifer Lehmboden zum Vorschein kam. Auch ein Baggerschurf in der Baugrube bestätigte, dass auch etwas tiefer kein Fels kam. Nun war die Aufregung groß, denn es musste umgeplant und nachfinaniziert werden.

Wie oben schon erwähnt: zur Orientierung ist ein allgemeines BG OK. Die Mathematiker würden sagen: "ein allg. Bodengutachten ist nicht hinreichend" - also nicht ausreichend, um eine qualifizierte verlässliche Aussage zu erhalten.
von Daniel
11. Dec 2011, 22:05
Wie sieht es denn aus wenn in einer Gemeinde ein komplett neues Neubaugebiet erschlossen wird. Dann hat die Gemeinde für das Gebiet diverse Bodengutachten erstellt. Reicht es dieses anzufordeen, oder muss nochmal ein eigenes erstellt werden?
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