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Bauherrenmeldepflicht bei der BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Alles über die Bauversicherung und Anmeldung für Bauherren

Unsere Bauherren, die ein „fertiges“ Haus kaufen, fragen sich meist, warum kommt die BG BAU auch auf mich zu, die Firma SchwörerHaus macht doch Alles fertig? Was muss ich da eintragen und was kommt an Kosten auf mich zu.

Private Bauherren erhalten von der BAU BG generell einen Bauherrenauskunft Fragebogen. Die BG BAU wiederholt diesen Vorgang in der Regel halbjährlich. Warum? Ein privater Bauherr wird durch seine Tätigkeit gesetzlich zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten (Eigenbauunternehmer). Die BG BAU ist grundsätzlich zuständig für die Unfallversicherung bei privaten Baumaßnahmen. Der BG BAU gegenüber hat der Bauherr deshalb alle Verpflichtungen eines Unternehmens. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen der helfenden Personen befreien den Bauherrn nicht von seiner Meldepflicht.

 

Innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten müssen der BG die Baumaßnahmen mitgeteilt werden. Ebenfalls ist anzugeben, wenn gewerbsmäßige Bauunternehmer beauftragt werden.

Es werden keine Arbeiten in Eigenregie ausgeführt:

Sofern der Bauherr tatsächlich keine Arbeiten in Eigenregie ausführt, schreibt er in den Bauherrenauskunft Fragebogen – dass das Haus von der Firma SchwörerHaus KG, Hans-Schwörer-Str. 8, 72531 Hohenstein komplett gebaut und fertiggestellt wird.

Es werden Eigenleistungen ausgeführt:

Werden aber Arbeiten selbst oder durch andere Helfer durchgeführt, so müssen diese Helfer und die Arbeitsstunden der Berufsgenossenschaft Bau mitgeteilt werden. Der Bauherr muss dafür dann ein Beitragssatz bezahlen.

Pro Stunde waren das beispielsweise in 2018:

  •  € 1,45  (West)
  • € 1,28 € (Ost)

Mindestens muss jedoch einen Beitrag von € 100,- bezahlt werden.

Bei einem Verstoß der Meldepflicht, ist es möglich, dass die BG die Baustelle besichtigt. Es werden Bußgelder bis zu € 2.500  verlangt.

Den aktuellen Stand für das Jahr 2024 sowie weitere Informationen erfahren Sie direkt bei der BG BAU:

BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Telefon: +49 30 85781-0
www.bgbau.de

Leistungsumfang der Bauversicherung

Die Bauversicherung der BG Bau umfasst Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Versichert ist auch der Weg zur und von der Baustelle. Alle Personen, die auf Ihrer Baustelle helfen, haben einen Unfallversicherungsschutz der Bau BG, auch die Personen, die nicht angemeldet wurden. Im Fall eines Unfalls könnte es evtl. sein, dass der Bauherr für die Unfallfolgen aufkommen muss. Arbeitsunfälle müssen bei der BG Bau umgehend gemeldet werden.

BG Bau Anmeldung

Innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten müssen der BG die Baumaßnahmen mitgeteilt werden, die über ein kurzen Gefallen von Freunden oder Familie hinausgehen. Ebenfalls ist anzugeben, wenn gewerbsmäßige Bauunternehmer beauftragt werden. Die BG Bau Anmeldung können Sie online direkt auf der Seite der BG Bau vornehmen. Anhand des Formulars tragen Sie alle Angaben zu Ihrer Baustelle an, sowie die Anzahl Ihrer Baustellenhelfer. Regelmäßig werden dann die geleisteten Stunden von der Berufsgenossenschaft abgefragt. Die BG Bau empfiehlt daher ein Bautagebuch zu führen, um zu dokumentieren wann welcher Helfer, wie lange auf der Baustelle tätig war und welche Arbeiten er verrichtet hat. Die BG Bau stellt Ihnen hierfür Vorlagen zur Verfügung.

Tätigkeiten von Verwandte oder Freunden aus Gefälligkeit sind nicht versichert. Außerdem Personen, Freunde oder Verwandte, die unternehmerähnlich handeln. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Helferstunden angegeben werden müssen, berät Sie die Berufsgenossenschaft Bau dazu gerne.

>> Jetzt Baustelle anmelden

Weiter Angaben und Erläuterungen finden Sie unter www.bgbau.de

6 KOMMENTARE
von Vanessa Kurz
10. Dec 2020, 13:11
Hallo Herr Franz,

eine solche detaillierte Abfrage der BG Bau ist uns in dieser Form leider bisher nicht bekannt, sodass wir hier leider keine Erfahrungen mit Ihnen teilen können.

Daher würden wir Ihnen empfehlen, einmal beim zuständigen Sachbearbeiter der BG Bau nachzufragen, wofür exakt diese Daten benötigt werden bzw. zu welchem Zweck diese erhoben werden sollen.
Angaben zu Grundbuch, Finanzierung etc. haben ja erst einmal keine Auswirkung zur Erfüllung als gesetzliche Unfallversicherung für private Bauherren.

Viele Grüße
Vanessa Kurz
von Albert Franz
08. Dec 2020, 09:08
Hallo Zusammen,

vielen Dank für diesen interessanten Beitrag. Mein Frau und ich bauen ebenfalls mit Schwörer. Den erste Fragebogen von der BG Bau haben wir auch bereits beantwortet und somit die Meldepflicht eigentlich erfüllt. Der zweite Fragebogen nun geht, aus meiner Sicht, zu sehr ins Detail. Hier will die BG Bau u.a. Grundbuchauszug, Rechnungen, Belege über Zahlungen, Verträge über Baudarlehen, etc. Sie verweisen in Ihrem Schreiben auf den §§191 + 192 SGB VII. Diese Gesetzestexte bieten, meiner Ansicht nach, keinerlei Grundlage dafür z.B. die Finanzierungsunterlagen anzufordern. Natürlich kann das Gesetz immer hinterfragt werden, dennoch finde ich das Ganze unverhältnismäßig wenn man die Tatsache betrachtet, dass die Unterlagen für die BG BAU rein zur Erfüllung als gesetzliche Unfallversicherung dienen sollen.

Haben Sie diesbezüglich nähere Erfahrungen ?

Vielen Dank Ihnen.

Freundliche Grüße
Albert Franz
von Carolin Baisch
06. Mar 2019, 16:34
Hallo Herr Ockler,

vielen Dank für den Hinweis, es hat tatsächlich eine Überschrift gefehlt.

Wenn Sie keine Arbeiten in Eigenleistung ausführen reicht es, wenn Sie allgemein auf dem Formular notieren "Fertighaus von SchwörerHaus".

Viele Grüße
Carolin Baisch
von Martin Ockler
03. Mar 2019, 17:07
Guten Tag Herr Maier,

danke für Ihren hilfreichen Blog-Beitrag. Kann es sein, dass da etwas Text fehlt? Der Satz "Pro Stunde sind das derzeit (2019):" kommt unvermittelt im Abschnitt "keine Arbeiten in Eigenregie" und es gibt keinen Bezug für das "das". Wenn ich es richtig verstehe, fallen diese Versicherungskosten gerade dann an, wenn man Helfer engagiert, also Arbeiten in Eigenregie ausführt.

Das Formular der BG Bau listet viele einzelne Gewerke auf. Sollen bei allen SchwörerHaus angegeben werden, auch wenn z.B. die Erdarbeiten außervertragliche Leistungen sind?

Vielen Dank und viele Grüße
Martin Ockler
von Carolin Baisch
29. Aug 2017, 15:50
Hallo Harald,

da Sie bereits Ihre Meldepflicht erfüllt haben, ist aus unserer Wahrnehmung keine weitere Meldung notwendig bzw. müssen die Gartenarbeiten nicht gemeldet werden.
Wenn Sie aber auf Nummer sicher gehen möchten, raten wir die BG hierzu nochmal zu befragen.

Viele Grüße
Carolin Baisch
von Macht
28. Aug 2017, 16:48
Hallo Herr Maier,

wie lange gilt den die Meldepflicht. Demnächst wird unser Haus auch von der Frima Schwörer aufgestellt. Den Innenausbau erledigt ebenfalls die Firma Schwörer. Soweit habe ich das der BG BAu auch schon gemeldet. Ist die Meldepflicht mit der Hausübergabe oder dem Einzug erledigt. Muss ich arbeiten die danach anfallen (den Garten wollen wir selbst gestalten unter Mithilfe meines Bruders und Vaters) der BG BAu noch melden.

Mit freundlichen Grüßen

Harald

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