von Florian Schmid
Sichern Sie sich jetzt die exklusive 10.000 € BauBooster-Förderung* für Ihr Schwörer-Effizienzhaus 55 – und das genau zum richtigen Zeitpunkt: Denn seit dem 16.12.2025 kann die neue, zusätzliche Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ bei der KfW beantragt werden. Perfekt kombinierbar für alle, die doppelt sparen möchten.
Ob moderne Architektur oder klassischer Wohntraum: Wer jetzt baut, sichert sich nicht nur ein modernes, energieeffizientes und nachhaltiges Eigenheim, sondern auch einen echten finanziellen Vorteil.
Doch Achtung: Der exklusive Schwörer-BauBooster ist streng limitiert: nur 200 Schwörer-Häuser profitieren von der 10.000 €-Förderung – und das ganz unabhängig von der staatlichen Förderung!
➡️ Jetzt Chance nutzen, doppelte Förderung sichern und Ihrem Traumhaus einen großen Schritt näherkommen!
Sie sind neugierig geworden? Dann sprechen Sie unsere Schwörer-Bauberatung gerne darauf an!
* Die Aktion ist auf 200 Schwörer-Häuser limitiert (gültig bis max. 31.01.2026).
Gültig für Deutschland außer Inseln und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
Neue staatliche KfW-Förderstufe "Effizienzhaus 55 - Wohngebäude"
Seit dem 16. Dezember 2025 gibt es im KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ eine neue, befristete Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“.
Damit kann ab sofort auch wieder eine staatliche KfW-Förderung mit bis zu 100.000 € zinsgünstigem Förderkredit pro Wohneinheit für ein Effizienzhaus 55 beantragt werden.
Somit sind zukünftig drei verschiedene Förderstufen möglich:
- Effizienzhaus 55 – Wohngebäude
- Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40)
- Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40) – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Um die Nachhaltigkeitskriterien für die neue Neubau-Förderung Effizienzhaus 55 – Wohngebäude zu erfüllen, müssen folgende Maßnahmen erfüllt sein:
- Energetischer Standard der Effizienzhaus-Stufe 55
- Beheizung zu 100% mit erneuerbare Energien (kein Öl oder Gas)
- zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen – bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben – die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens noch nicht begonnen sein
Sie ziehen in Erwägung die neue Stufe der KFN-Förderung für Ihr Bauvorhaben zu nutzen? Dann seien Sie jetzt schnell und beantragen Sie jetzt Ihre Fördermittel, denn es ist offen, wie lange die begrenzten Mittel ausreichen werden.
Unsere Schwörer-Bauberatung unterstützt Sie gerne!

