Ein Bauprojekt darf erst beginnen, wenn die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Planung geprüft und genehmigt hat. In Krefeld ist dafür das Bauordnungsamt der Stadt zuständig. Grundlage des Verfahrens bildet die Bauordnung für Nordrhein-Westfalen, die festlegt, wie Bauanträge eingereicht und geprüft werden.
Am Anfang steht die Einreichung des Bauantrags. Meist übernimmt ein Architekt oder ein bauvorlageberechtigter Planer diese Aufgabe. Zum Antrag gehören verschiedene Unterlagen, zum Beispiel Bauzeichnungen, Lagepläne, statische Nachweise, Angaben zum Brandschutz sowie eine Baubeschreibung des geplanten Gebäudes. Diese Dokumente werden bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
Nach Eingang des Antrags prüft die Behörde zunächst, ob alle Unterlagen vollständig sind. Für diese formale Prüfung sieht das Verfahren eine kurze Frist vor. Fehlen Dokumente, fordert das Bauamt Ergänzungen an, bevor die eigentliche Bearbeitung beginnt.
Anschließend folgt die inhaltliche Prüfung. Dabei kontrolliert die Bauaufsicht, ob das Vorhaben den geltenden Vorschriften entspricht. Geprüft werden unter anderem der Bebauungsplan, Abstandsflächen, Brandschutz, Stellplätze oder Umweltaspekte. Je nach Projekt können zusätzlich andere Behörden beteiligt werden, etwa Denkmalschutz- oder Umweltstellen.
Die Dauer des Genehmigungsverfahrens hängt von mehreren Faktoren ab, etwa von der Komplexität des Projekts und der Vollständigkeit der Unterlagen. In vielen Fällen dauert die Bearbeitung nach Einreichung vollständiger Unterlagen mehrere Wochen bis einige Monate.
Bauherren können das Verfahren beschleunigen, indem sie frühzeitig mit einem Architekten zusammenarbeiten und alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorbereiten. Auch eine Beratung bei der Stadtverwaltung von Krefeld vor der Antragstellung kann helfen, mögliche Fragen früh zu klären und Verzögerungen im Genehmigungsprozess zu vermeiden.