Bevor in Berlin gebaut wird, muss in den meisten Fällen ein Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Dazu gehören Bauzeichnungen, Lageplan, statische Nachweise, technische Nachweise (z. B. Wärmeschutz) und oft eine Baubeschreibung. In Berlin können Bauanträge auch digital über ein Online-Portal eingereicht werden.
Nach Eingang prüft die Bauaufsicht zunächst, ob der Antrag vollständig ist. Erst wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, beginnt die eigentliche Prüfphase. Auf dieser Grundlage wird kontrolliert, ob das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorgaben entspricht und mit Bebauungsplänen, Bauordnung und weiteren Vorschriften vereinbar ist.
Im Rahmen des Verfahrens können andere Behörden beteiligt werden, etwa für Umwelt- oder Denkmalschutzfragen. Wenn Änderungen von Vorschriften beantragt werden, etwa Abweichungen von Abstandsflächen, beteiligt die Bauaufsicht auch Nachbarn. Nachbarn erhalten dann eine Mitteilung und haben eine festgelegte Frist, um Einwendungen vorzubringen.
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet in der Regel innerhalb einer festgelegten Frist, sobald alle Unterlagen und Stellungnahmen vorliegen. Diese Frist beginnt erst dann und dient dazu, zu prüfen, ob das Vorhaben genehmigt werden kann.
Bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird, kann in Berlin auch eine Bauvoranfrage gestellt werden. Sie schafft Klarheit darüber, ob das geplante Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, bevor Zeit und Kosten für eine vollständige Bauplanung investiert werden.
Praktisch ist es hilfreich, frühzeitig mit einem Architekten oder Fachplaner zusammenzuarbeiten. Diese Experten kennen die erforderlichen Unterlagen und können sicherstellen, dass der Bauantrag vollständig und korrekt ist, was die Bearbeitungszeit verkürzt. Zudem können Bauherren beim zuständigen Bauordnungsamt Auskunft über lokale Anforderungen und Zusatzauflagen einholen.
Nach Erteilung der Baugenehmigung muss der Bau innerhalb der vorgesehenen Fristen begonnen werden, da die Genehmigung andernfalls ihre Gültigkeit verlieren kann.