Jetzt 10.000€ Schwörer-BauBooster sichern

Profitieren Sie bis 31.01.2026 für Ihr Schwörer-Effizienzhaus 55

10.000€ Schwörer-BauBooster für Ihr Schwörer-Effizienzhaus 55 - jetzt bis 31.01.2026 sichern
Florian Schmid

von Florian Schmid

Sichern Sie sich jetzt die exklusive 10.000 € BauBooster-Förderung* für Ihr Schwörer-Effizienzhaus 55 – und das genau zum richtigen Zeitpunkt: Denn seit dem 16.12.2025 kann die neue, zusätzliche Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ bei der KfW beantragt werden. Perfekt kombinierbar für alle, die doppelt sparen möchten.

Ob moderne Architektur oder klassischer Wohntraum: Wer jetzt baut, sichert sich nicht nur ein modernes, energieeffizientes und nachhaltiges Eigenheim, sondern auch einen echten finanziellen Vorteil.

Doch Achtung: Der exklusive Schwörer-BauBooster ist streng limitiert: nur 200 Schwörer-Häuser profitieren von der 10.000 €-Förderung – und das ganz unabhängig von der staatlichen Förderung!

➡️ Jetzt Chance nutzen, doppelte Förderung sichern und Ihrem Traumhaus einen großen Schritt näherkommen!

Sie sind neugierig geworden? Dann sprechen Sie unsere Schwörer-Bauberatung gerne darauf an! 

* Die Aktion ist auf 200 Schwörer-Häuser limitiert (gültig bis max. 31.01.2026).
Gültig für Deutschland außer Inseln und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. 

Neue staatliche KfW-Förderstufe "Effizienzhaus 55 - Wohngebäude"

Seit dem 16. Dezember 2025 gibt es im KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ eine neue, befristete Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“. 

Damit kann ab sofort auch wieder eine staatliche KfW-Förderung mit bis zu 100.000 € zinsgünstigem Förderkredit pro Wohneinheit für ein Effizienzhaus 55 beantragt werden.

Somit sind zukünftig drei verschiedene Förderstufen möglich:

  • Effizienzhaus 55 – Wohngebäude
  • Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40)
  • Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40) – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Um die Nachhaltigkeitskriterien für die neue Neubau-Förderung Effizienzhaus 55 – Wohngebäude zu erfüllen, müssen folgende Maßnahmen erfüllt sein:

  • Energetischer Standard der Effizienzhaus-Stufe 55
  • Beheizung zu 100% mit erneuerbare Energien (kein Öl oder Gas)
  • zum Zeitpunkt der Antrag­stellung muss eine gültige Bau­genehmigung vorliegen – bei einem nach der jeweiligen Landes­bauordnung nicht genehmigungs­pflichtigen Vorhaben – die zuständige Bau­behörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt haben und zum Zeitpunkt der Antrag­stellung mit der Ausführung des Vorhabens noch nicht begonnen sein

Sie ziehen in Erwägung die neue Stufe der KFN-Förderung für Ihr Bauvorhaben zu nutzen? Dann seien Sie jetzt schnell und beantragen Sie jetzt Ihre Fördermittel, denn es ist offen, wie lange die begrenzten Mittel ausreichen werden.

Unsere Schwörer-Bauberatung unterstützt Sie gerne! 

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