Viele Kunden machen sich während der spannenden Vorbereitungsphase ihres Hausbaus umfassende Gedanken, wie sie ihr zukünftiges Heim gestalten und einrichten werden. Wie soll es sich optisch darstellen, welche Einrichtung soll gewählt werden usw. …
Leider wird in dieser aufregenden Zeit, in der so viele Entscheidungen getroffen werden müssen, oft vergessen sich darüber Gedanken zu machen, ob das neue Haus ausschließlich privat oder aber evtl. teilweise gewerblich genutzt werden soll. Dies sollte jedoch bei Vertragsabschluss geklärt und ggf. mit dem steuerlichen Berater besprochen sein. Leider kommt es immer wieder vor, dass Kunden die mit uns einen Hauskaufvertrag geschlossen haben, im Nachhinein wünschen, dass die Rechnungsstellung an eine andere Person oder an nur einen Vertragspartner gestellt werden soll. Beachten Sie aber bitte, dass wir die Rechnung ausschließlich an den oder die im Vertrag benannten Personen stellen können. Denken Sie z.B. auch beim Bestellen einer Photovoltaikanlage daran, dass damit ein Gewerbebetrieb eröffnet wird, d.h. Auftraggeber dieser Photovoltaikanlage wird Gewerbetreibender mit diversen steuerlichen Vorteilen und Verpflichtungen.
Unser Wunsch wäre, dass Sie sich vor Vertragsabschluss auch Gedanken über die zukünftigen Eigentums- und Nutzungsverhältnisse machen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu diesen Themen und bedanken uns für Ihr Interesse.