Eine für alle Bauvorhaben gültige zeitliche Vorgabe für die Planfertigung an die Architekten ist leider nicht möglich. Jedes Bauvorhaben ist anders und wird durch unterschiedlichste Faktoren beeinflusst.
Die Faktoren, von denen die Planungszeit im Wesentlichen abhängig ist, möchte ich Ihnen heute vorstellen:
– Handelt es sich um einen Hausvorschlag aus unseren Katalogen, der so oder ähnlich gebaut werden soll oder ist es eine freie Planung, in die der Architekt und der Kunde eigene, neue Ideen einbringen?
– Wie schnell kann und möchte sich der Kunde festlegen? Viele Kunden wünschen sich eine „Bedenkzeit“ in der sie die Pläne miteinander oder mit Freunden und Familie besprechen und evtl. bereits ihre Möbelideen, etc. einbeziehen
– Wie sind die Bebauungsvoraussetzungen des Grundstücks? Muss die Erschließung noch geklärt werden, muss ggf. eine Bauvoranfrage wegen Abweichungen vom Bebauungsplan gestellt werden, sind vorab Klärungen mit dem Bauamt notwendig usw.?
– Muss das Grundstück noch vermessen werden? Sind z.B. Eintragungen im Grundbuchamt, etc. notwendig?
– Wie ist die Grundstückssituation? Sind z.B. starke Hanglagen, Lage in Wasserschutzgebieten oder Überflutungsgebieten, bestehende Bebauung/Abbruchplanung usw. zu beachten?
– Zeitdauer bis Vorliegen des Bodengutachtens
Als grobes Zeitfenster wird eine Planungszeit von ca. 8 Wochen vom ersten Planungsgespräch bis zur Fertigstellung der sogenannten Vorabzugspläne angegeben, welche sich durch oben angegebene Gründe verändern kann.
Nach Prüfung der Vorabzüge durch die Firma Schwörer wird eine Bearbeitungszeit von ca. 2-3 Wochen durch den Architekten angestrebt (Einarbeitung der Anmerkungen der Planprüfungsabteilung/Besprechung mit den Bauherren, Einholung der Unterschrift der Bauherren unter den finalen Plänen).
Auch diese Zeitspanne kann sich verändern, wenn z.B. weitere Abklärungen mit dem Baurechtsamt nötig werden oder auch durch Postlaufzeiten, da die finalen Pläne im Original unterschrieben sein müssen.
In den meisten Fällen wird nach der Fertigung der Vorabzüge das Baugesuch durch den Architekten erstellt für die Vorlage bei der Baurechtsbehörde. Vor allem bei freien Planungen kann es jedoch durchaus ratsam sein, die Planprüfung durch SchwörerHaus abzuwarten, sodass das Baugesuch nicht ggf. im Nachhinein noch geändert werden muss.
Die Grundlage für die terminliche Erfassung eines Bauvorhabens hier bei SchwörerHaus ist der Eingang der Baugenehmigung und das Vorliegen der sogenannten Mehrfertigungen + Kellerausstattungsprotokoll, also der finalen Pläne mit Unterschrift durch den Bauherren sowie der Planungsbestätigung, dass diese Pläne dem Wunsch der Bauherren abschließend entsprechen.
Erst wenn diese beiden Voraussetzungen sowie die Voraussetzungen gemäß Werkvertrag erfüllt sind, kann das Bauvorhaben dem nächstmöglichen Liefertermin/Montagebeginn zugeordnet werden. Das heißt, ein Vergleich mit vielleicht anderen Schwörer-Kunden, die ihren Vertrag evtl. später geschlossen haben, aber früher ihr Haus bekommen, ist ausgesprochen schwierig, da nicht vorrangig der Vertragszeitpunkt für den Liefertermin des Hauses ausschlaggebend ist, sondern das Vorliegen oben genannter Voraussetzungen.