Energiepass- Neubau, Bestandsimmobilie, Modernisierung, Mieten

Wir werden immer wieder von unseren „Altkunden“ auf das Thema Gebäudeenergieausweis, auch Energiepass genannt, angesprochen und nach der Notwendigkeit eines Energiepasses für ihr Haus gefragt.

Grundsätzlich gilt, wer sein vor dem 1. Juli 2008 erbautes Wohneigentum verkaufen oder vermieten möchte, braucht einen Energiepass.

Es gibt zwei Arten von Energiepässen:

  • Den verbrauchsorientierten Energiepass, bei dem lediglich der jährliche Energieverbrauch, abhängig vom individuellen Nutzerverhalten und der Anzahl der Bewohner, ermittelt wird.
  • Den bedarfsorientierten Energiepass, der Auskunft darüber gibt wie effizient das Gebäude tatsächlich ist. Es werden sämtliche Gebäudeteile untersucht, die für die Effizienzbewertung aussagekräftig sind, also z.B. die Dämmung und die Heizungsanlage. Aufgrund dieser Daten wird der normierte Energiebedarf errechnet.

Mit der Version 2 können auch konkrete Modernisierungshinweise gegeben werden. Für Bauherren der 50, 60 und 70-iger Jahre ist der bedarfsorientierte Energiepass eine große Hilfe bei der Entscheidung – modernisieren oder abreißen und neu bauen.

Die Version 2 ist übrigens seit 2002 für Neubauten Pflicht. Ein Energiepass ist für 10 Jahre gültig.

4 KOMMENTARE
von Helmut Maier
03. Jul 2012, 13:49
Sehr geehrter Herr Schreck,

der Energiepass verliert seine Gültigkeit entsprechend der Energiesparverordnung (EnEV) 2007 nach 10 Jahren. Mit der Einführung der EnEV 2007 wurde auch der Energeipass eingeführt. Ein Käufer oder Mieter eines Hauses kann sich den Energiepass zeigen lassen, nur dann muß der Hausbesitzer einen Energiepass haben. Sollte kein Verkauf und keine Vermietung anstehen, so muss der Hausbesitzer sich keinen Energeipass zulegen.
Für den Bau eines Hauses im Jahr 2007 galt allerdings die EnEV 2004. Die damalige Berechnung wird laut Energieeinspargesetz von 2008 nicht als Energiepass angesehen. Es müsste nach dem neuen Gesetz eine neue farbige Version ausgestellt/ gerechnet werden. Dafür entstehen dem Schwörer Bauherrn Kosten in Höhe von 100,-€. Wobei auch diese Version wieder nur 10 Jahre Gültigkeit hat.
von Jochen Schreck
03. Jul 2012, 11:55
Hallo Herr Maier,

soll das dann bedeuten, dass der Energiepass für unser 2007 gebautes Schwörer-Haus dann nur bis 2017 gültig ist? Und dann? Muss ich dann noch mal 500,- EUR in die Hand nehmen, wenn ich wieder einen gültigen Energiepass haben möchte?

Dabei frage ich mich, wieso so ein Energiepass überhaupt seine Gültigkeit verliert? Schließlich wird meine Isolierung bzw. mein Energieverbrauch ja nicht schlechter. Was ist dafür denn der Grund?

Freundliche Grüße,
Jochen Schreck
von Helmut Maier
03. Jul 2012, 07:24
@ G.W.

Gerne bieten wir Ihnen einen Energiepass für Ihr Schwörer Haus an. Es gibt 2 Versionen und jede Version ist nur 10 Jahre gültig. Sofern Sie ihr Schwörer Haus vermieten oder verkaufen wollen, können Sie von unserem Ingenieur einen verbrauchorientierten oder einen bedarfsorientierten Energiepass bekommen. Für die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energiepasses würden wir die gesamten Rechnungen (Energieverbrauch) der letzten 5 Jahre benötigen. Diese Berechnung würde etwa 100,-€ kosten. Für einen bedarfsorientierten Energiepass (hierzu benötigen wir keine Unterlagen von Ihnen) sollten Sie mit etwa 500,-€ kalkulierten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit und unverbindlich zur Verfügung.
von günter Weigand
28. Jun 2012, 07:09
guten tag,
das ist genau mein Thema, ich gehöre zu den Kunden die vor 2002 mit Schwörer gebaut haben.
Ich bin immer noch sehr zufrieden mit meinem Schwoerer-Haus.
Deshalb meine Frage: was würde mich der Energiepass cirka kosten für mein 1981 gebautes Haus?
Danke für Ihre Antwort
mit freundlichen Grüßen
G.W.

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