Wir werden immer wieder von unseren „Altkunden“ auf das Thema Gebäudeenergieausweis, auch Energiepass genannt, angesprochen und nach der Notwendigkeit eines Energiepasses für ihr Haus gefragt.
Grundsätzlich gilt, wer sein vor dem 1. Juli 2008 erbautes Wohneigentum verkaufen oder vermieten möchte, braucht einen Energiepass.
Es gibt zwei Arten von Energiepässen:
- Den verbrauchsorientierten Energiepass, bei dem lediglich der jährliche Energieverbrauch, abhängig vom individuellen Nutzerverhalten und der Anzahl der Bewohner, ermittelt wird.
- Den bedarfsorientierten Energiepass, der Auskunft darüber gibt wie effizient das Gebäude tatsächlich ist. Es werden sämtliche Gebäudeteile untersucht, die für die Effizienzbewertung aussagekräftig sind, also z.B. die Dämmung und die Heizungsanlage. Aufgrund dieser Daten wird der normierte Energiebedarf errechnet.
Mit der Version 2 können auch konkrete Modernisierungshinweise gegeben werden. Für Bauherren der 50, 60 und 70-iger Jahre ist der bedarfsorientierte Energiepass eine große Hilfe bei der Entscheidung – modernisieren oder abreißen und neu bauen.
Die Version 2 ist übrigens seit 2002 für Neubauten Pflicht. Ein Energiepass ist für 10 Jahre gültig.