Wann gilt ein Dachboden als Wohnraum? Das fragen sich viele Bauinteressenten und Baufamilien, denn der Dachboden ist eine sehr attraktive Ausbaureserve, ganz egal ob direkt beim Hausbau oder im Nachgang, wenn später einmal mehr Platz benötigt wird.
Neben zusätzlichem Stauraum, kann man den Dachboden als Wohnraum nutzen und das in vielerlei Hinsichten. Zum Beispiel als privaten Rückzugsort, als Schlafzimmer, als Spielzimmer oder als zusätzlichen Raum für Ihre ganz individuellen Bedürfnisse.
Wichtig ist es dabei allerdings, die baurechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum zu beachten. Sind diese nicht erfüllt, kann der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt werden. Diese Bestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Baurechtliche Anforderungen: Wann gilt ein Dachboden als Wohnraum?
Wenn der Dachboden als Wohnraum genutzt werden möchte, sind verschiedene Anforderungen an einen Wohnraum zu beachten, dass dafür eine baurechtliche Genehmigung erteilt werden kann.
Folgende baurechtlichen Bestimmungen gelten ganz allgemein für einen Dachboden als Wohnraum:
- Eine Mindestfensterfläche bezogen auf die Grundfläche, um genügend Tageslicht zu gewährleisten
- Eine einzuhaltende Mindesthöhe bezogen auf die Grundfläche des Raumes
- Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges
Diese genannten Vorgaben sind in jedem Bundesland etwas anders geregelt. Nachfolgend finden Sie als Beispiel die konkreten Angaben aus den jeweiligen Bauordnungen für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen, die die Unterschiede aufzeigen.
Dachboden Mindestfensterfläche
Baden-Württemberg: Für eine ausreichende Belichtung und Belüftung muss das Rohbaumaß aller Fenster mindestens ein Zehntel der Grundfläche betragen. Es bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,5 m außer Betracht.
NRW: Für eine ausreichende Belichtung und Belüftung muss das Rohbaumaß aller Fenster von mindestens ein Achtel der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.
Bayern: Für eine ausreichende Belichtung und Belüftung muss das Rohbaumaß aller Fenster von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raums einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.
Dachboden Lichte Raumhöhe
Baden-Württemberg: Eine lichte Raumhöhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte der Grundfläche des Dachraumes muss gewährleistet sein. Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,5 m bleiben außer Betracht.
NRW: Für Aufenthaltsräume im Dachraum genügt eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m. Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben. Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht.
Bayern: Aufenthaltsräume im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben
Dachboden Rettungsweg
Baden-Württemberg: Es muss ein ausreichend großes Rettungsfester als Dachausstieg oder in einer Giebelwand vorhanden sein. Eine lichte Öffnung von mindestens 0,90 cm in der Breite x 1,20 m in der Höhe und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet muss gewährleistet sein
NRW: Es muss ein ausreichend großes Rettungsfester als Dachausstieg oder in einer Giebelwand vorhanden sein. Eine lichte Öffnung von mindestens 0,90 cm in der Breite x 1,20 m in der Höhe und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet muss gewährleistet sein
Bayern: Es muss ein ausreichend großes Rettungsfester als Dachausstieg oder in einer Giebelwand vorhanden sein. Eine lichte Öffnung von mindestens 0,60 cm in der Breite x 1,00 m in der Höhe und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet muss gewährleistet sein
Weitere Informationen zu anderen Bundesländern finden Sie in der entsprechenden Bauordnung. Auch Ihr ArchitektIn kann Ihnen bei diesen Themen jederzeit weiterhelfen.
Schwörer-Vorteil für Wohnräume unter dem Dach: Vollsparrendämmung bis zum Dachfirst
Bei Schwörer-Häusern erhalten Sie ein vollausgedämmtes Dach, dadurch ist es auch unter dem Dach angenehm, und der Dachboden kann als Wohnraum genutzt werden. Grund dafür ist unsere hoch wärmegedämmte wind- und luftdichte Gebäudehülle vom Dach bis zur Kellerdecke bzw. Bodenplatte.
Für das Dach bedeutet dies, eine Vollsparrendämmung, bei der die gesamte Sparrenhöhe ausgedämmt wird. Dies führt zu einen besseren Wärmeschutz für Ihr Haus sowie Vermeidung von Kondensatproblemen unter dem Dach.
Die Alternative zum Dachboden als Wohnraum: Eine Galerie
Sollte Ihr Dachboden als Wohnraum baurechtlich nicht funktionieren, wäre möglicherweise auch eine teilweise Öffnung zu den Räumen darunter zu überlegen, sodass eine Galerie entsteht. Diese kann dann zum Beispiel als Schlaf- oder Spielgalerie im Kinderzimmer genutzt werden, um mehr Platz zum Spielen zu gewinnen, aber auch als Rückzugsort, Hobbyraum oder Bibliothek mit Leseecke. Ihrer Phantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt, für was Sie eine solche Galerei nutzen möchten.
Galerie-Beispiele aus den Schwörer-Musterhäusern
Ein Beispiel aus unserem Musterhaus in Hohenstein-Oberstetten zeigt eine räumliche Erweiterung des Jugendzimmers durch eine Galerie.
Auch in unserem neuen Musterhaus in Poing können Sie eine tolle Galerie in der Loft-Wohnung des Doppelhauses bestaunen, die in diesem Fall eine Schlafgalerie mit mit Platz zum Zeichnen zeigt. Insgesamt neun große Dachflächenfenster lassen viel Tageslicht herein und erteilen so althergebrachten Vorbehalten gegenüber dem Wohnen unterm Dach eine klare Absage.