In meinen ersten Bericht habe ich Ihnen einen kleinen Einblick in die Ausschreibung und Vergabe für die Erd-, Kanal- und Betonarbeiten gegeben.
Die Vergabe dieser Arbeiten an einen Bauunternehmer ist eine der drei Voraussetzungen, die die Bauherrschaft bis zum Baustellengespräch erbringt. Die anderen beiden sind die Baugenehmigung und die Finanzierungsbestätigung des Bankinstituts für das Haus.
Doch auch bei uns passiert einiges bis zum Baustellengespräch. In unserer Statikabteilung wird die Statik für das gesamte Haus berechnet. Danach werden in unserer Kellerkonstruktionsabteilung die gesamten Pläne für den Keller gezeichnet. Jeder Keller ist individuell. Bei uns gibt es keine Serienproduktion. Jede einzelne Wand wird bis ins Detail gezeichnet und an unsere Produktionswerke in Haigerloch-Stetten, Simmern oder Weickelsdorf gesendet. Für die Ausführung der Bodenplatte erhält der Bauunternehmer von uns einen Fundamentplan. Anhand diesen Planes erstellt der er die Bodenplatte. Diese passt dann exakt zum Keller.
Nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, folgt von Seiten der Kellermontageabteilung das Baustellengespräch. Dieses Gespräch findet mit der Bauherrschaft, dem zuständigen Bauleiter, dem beauftragten Bauunternehmer und meistens auch dem Architekten oder der Architektin auf der Baustelle statt.
Daher ist der nächste Schritt, dass der Bauleiter sich schnellstmöglich mit der Bauherrschaft, dem Bauunternehmer und gegebenenfalls mit dem Architekt/in in Verbindung setzt, um einen gemeinsamen Termin für das Baustellengespräch zu vereinbaren.
In Kürze folgen die nächsten Schritte.