Doppelhäuser sind eine echte Alternative zum freistehenden Einfamilienhaus. Verdichtetes Bauen und Nachverdichtung sind aktuelle Themen. Der Anbau an bestehende Objekte ist jederzeit möglich.
Auch für innerstädtische Grundstücke ist der Bau von Doppelhäusern, Stadthäusern und sogenannten Kettenhäusern interessant. Die Bauherren profitieren zum Beispiel durch geringere Grundstückskosten, sowie Energiekosten. Außerdem haben Sie soziale Vorteile, wie Gemeinschaftsleben, Nachbarschaftshilfe oder Kinderbetreuung. Was viele Bauherren eines Doppelhauses jedoch nicht wissen, dass erhebliche Kosten auftreten, wenn die Gründung (Keller oder Bodenplatte) der Doppelhaushälften verschieden ist.
Kosten beim Doppelhaus mit Keller und Bodenplatte
Erhebliche Doppelhaus Kosten entstehen bei unterschiedlichen Gründungsvarianten. D.h. ein Bauherr baut auf Keller, der andere auf Bodenplatte. Warum die Baukosten eines Doppelhauses mit Keller und Bodenplatte teurer sind, erklären wir Ihnen anhand unseren Fallbespielen.
1. Fallbeispiel: Beide Bauherren bauen ihre Doppelhaushälfte zeitgleich
Baut Bauherr A mit Keller, ist ein Aushub notwendig. Bei einem Doppelhaus heißt das, der Aushub erfolgt auch auf dem Nachbargrundstück von Bauherr B. Hat der Bauherr B eine Bodenplatte geplant, kann diese deshalb nicht mehr auf gewachsenem Boden gegründet werden. Das bedeutet die Lastabtragung ist nicht mehr sicher. Deshalb wird für die Bodenplatte von Bauherr B zwingend ein Stufenfundament benötigt. D.h. die Baukosten des Doppelhauses ohne Keller (Bauherr B) steigen.
Oft löst dies schon den ersten Nachbarschaftsstreit aus. Denn wer bezahlt das Stufenfundament? Der Bauherr der mit Keller baut, hat schließlich verursacht, dass die Gründung für die Bodenplatte nun nicht mehr sicher ist. Oder hat der Bauherr mit der Bodenplatte die vollen Baukosten zu tragen. Gelöst wird das Problem oft nach dem Verursacherprinzip, d.h. der Bauherr, der die Mehrkosten verursacht muss dafür aufkommen. Ohne Stufenfundamente ist keine sichere Gründung möglich. Setzungen und Risse der Wände und Böden sind vorprogrammiert. Preislich macht es dann kaum ein Unterschied zum Keller, den man zusätzlich auch noch nutzen kann.
Ein zusätzliches Problem entsteht, wenn der Nachbar den Aushub auf seinem Grundstück nicht zulässt. Was durchaus sein Recht ist. Dann ist eine Unterfangung oder ein Verbau auf dem eigenen Grundstück notwendig. Das bedeutet die Baukosten des Doppelhauses mit Keller werden erheblich teurer. Außerdem kann sich durch ein Verbau die Nutzfläche des Kellers verkleinern.
2. Fallbeispiel: Eine Doppelhaushälfte steht bereits
Wurde die erste Doppelhaushälfte mit Keller gebaut, ist Bauherr B mit der Entscheidung ob Doppelhaus mit Keller oder Bodenplatte flexibler. Außer die Gründung ist auf keinem gewachsenen Boden, dann wird ein Stufenfundament benötigt (siehe oben). Sollte die Doppelhaushälfte von Bauherr A auf Bodenplatte gebaut sein, bleibt dem Bauherr B nur die Möglichkeit einer Unterfangung oder eines Verbaus durch Bohrpfählen. Ohne einer Unterfangung oder ein Verbau ist kein Aushub möglich. Die Montage von einer Unterfangung oder von Bohrpfählen ist sehr aufwendig und dementsprechend extrem teuer. Die Baukosten sind natürlich auch abhängig von der Bodenbeschaffenheit, der Größe des Hauses und Kellers, sowie von der Grenzlänge.
Bei unterschiedlichen Gründungsniveaus kann auch unter Umständen bei zwei Kellern eine Unterfangung nötig sein. Ein Statiker entscheidet wie groß die Unterfangung und in wie vielen Schritten sie erfolgen muss. Allgemein ist eine Prüfung und Beweissicherung eines Bausachverständigen wichtig, so können beide Bauherren auf ein sicheres Fundament bauen.
Fazit – Beide Doppelhaushälften mit Keller oder nur mit Bodenplatte
Es ist deshalb ratsam, wenn man sich für ein Doppelhaus entscheidet, sich mit dem Bauherr von Beginn an abzustimmen. So kann man böse Überraschungen und Nachbarschaftsstreitereien vermeiden. Steht eine Doppelhaushälfte bereits zum Zeitpunkt, wenn Sie Ihr Doppelhaus-Grundstück kaufen, ist es am einfachsten Sie passen sich den Gegebenheiten an oder prüfen vorab die Preise für die Gründung bei Ihrem Bauunternehmer.