Zum 14.12.2023 wurden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die beiden Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubeu“ (KNF-Programme 297 und 298) wegen fehlender Haushaltsmittel geschlossen. Das heißt es können für diese Förderprogramme mit sofortiger Wirkung keine Anträge mehr eingereicht werden.
Bereits zugesagte Förderdarlehen und gültige Sofortbestätigungen sind vom Förderstopp nicht betroffen.
Nach derzeitigem Stand und Angaben der KfW ist geplant, dass eine Antragsstellung der beiden genannten Programme ab Anfang 2024 wieder möglich sein wird. Genaueres dazu ist aber noch nicht bekannt.
Die aktuellen Entwicklungen finden Sie auch jederzeit direkt bei der KfW.
Sie haben sich für diese Förderprogramme interessiert beziehungsweise mit diesen für Ihr Bauvorhaben geplant? Dann erklären wir Ihnen hier, was Sie jetzt tun können!
1. Vertrag mit der Vertragsanlage „aufschiebende Bedingung“
Sie haben bisher noch keinen Bauvertrag geschlossen und überlegen jetzt, ob Sie diesen ohne Förderung überhaupt abschließen sollen beziehungsweise ob Sie sich vor der Klärung der neuen Fördertöpfe 2024 entscheiden sollten?
Unser Tipp: Schließen Sie einen Bauvertrag mit der Zusatzvereinbarung „Aufschiebende Bedingung“ ab. Dadurch sind Sie in der Lage, die Förderung schnell zu beantragen, sofern diese, wie es aktuell angekündigt wurde, wieder zur Verfügung gestellt wird. Zudem gehen Sie kein Risiko ein, da Sie den Vertrag kostenfrei stornieren können, sollte die Förderung 2024 nicht, wie bisher kommuniziert, wieder aufgenommen werden.
Unsere Schwörer-Bauberatung berät Sie hierzu gerne!
2. Prüfung, ob die KfW-Familienförderung (Programm 300) für Sie in Frage kommt
Sie möchten das geplante Haus selbst bewohnen und haben ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren?
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob die Förderung „Wohneigentum für Familien“ (Programm 300) für Sie in Frage kommt, denn diese ist vom aktuellen Förderstopp bisher nicht betroffen und kann weiterhin beantragt werden. Die Obergrenze für das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt 90.000,- Euro (bei einem Kind) und erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000,- Euro. Der Zinssatz für den Förderkredit ist auch hier weit unter den aktuell marktüblichen Zinsen und die Kredithöchsbeträge betragen 170.000,- bis 270.000,- Euro.
Auch hier haben Sie die Möglichkeit die Förderung mit und ohne QNG-Nachweis zu beantragen.
Unsere Schwörer-Fertighäuser in der Ausbaustufe bezugsfertig bieten Ihnen auch hierfür die besten Voraussetzungen, um den Anforderungen des Förderprogramms gerecht zu werden und dadurch den QNG-Nachweis für die Neubau-Förderung zu erhalten. Außerdem sind unsere speziell dafür geschulten Schwörer-Auditoren berechtigt, Ihr Bauvorhaben auf Förderfähigkeit zu prüfen und den Antrag für die Zertifizierung für Nachhaltigkeit selbst zu stellen.
Lassen Sie sich jetzt von unseren regionalen Schwörer-Bauberatungen beraten – gerne auch in Zusammenarbeit mit dem Schwörer-Finanzservice – und sichern Sie sich so noch Ihren zinsgünstigen Förderkredit!
3. Ist Ihr Bauvorhaben auch ohne Förderung möglich?
Prüfen Sie, ob Ihr Bauvorhaben auch ohne die KfW / KFN-Förderung möglich ist, denn ob und wann genau und zu welchen Konditionen diese Förderung wieder aufgenommen wird, ist derzeit noch offen. Auch die weitere Zinsentwicklung bei einer Wiederaufnahme der Förderung ist noch offen.
Gerne berät Sie auch hier unsere regionale Bauberatung sowie unser Schwörer-Finanzservice zu Ihren Möglichkeiten!
Stand 18.12.2023 – bitte beachten Sie, dass sich jederzeit Änderungen durch die KfW ergeben können.