Hallo, mein Name ist Julian Brauchle und ich war von 2009-2012 DHBW-Student bei SchwörerHaus. Die letzten Monate habe ich mich u.a. mit dem Thema Umwelterklärung beschäftigt und möchte Ihnen die Begrifflichkeit im Folgenden gerne genauer erklären.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Bezeichnungen Umwelterklärung und Umweltbericht oftmals synonym verwendet, ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass Umweltberichte keinen inhaltlichen oder formalen Vorgaben unterliegen und somit frei gestaltet werden können. Umwelterklärungen hingegen sind nach „Eco-Management and Audit Scheme“ (EMAS) validiert und besitzen deshalb einen geprüften Inhalt.
Die EMAS-Verordnung ist ein von den Europäischen Gemeinschaften entwickeltes Instrument für Unternehmen, die freiwillig ihre betriebliche Umweltleistung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus verbessern wollen. Dadurch verpflichtet sich das teilnehmende Unternehmen bzw. die teilnehmende Organisation, eine Umwelterklärung zu erstellen.
Die Begutachtung, ob die hierin enthaltenen Daten und Informationen zuverlässig, glaubhaft und korrekt sind, wird von einem Umweltgutachter bescheinigt. Sind die Anforderungen nach EMAS erfüllt, wird dies durch eine Validierung bestätigt. Den Abschluss der Umsetzung bildet die Registrierung und die Eintragung in das Register der EU. In der Folge muss mindestens alle drei Jahre eine neue Umwelterklärung erstellt und validiert werden. In den dazwischenliegenden Jahren wird jährlich eine aktualisierte Version verfasst.
Die beschriebene Validierung nach EMAS stand bei SchwörerHaus vor kurzem auch wieder an. Weitere Informationen zu diesem Thema und die aktuelle Umwelterklärung finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Zertifizierungen & Umwelt“.