In meinem letzten Beitrag habe ich bereits unsere Zahlungsbedingungen erläutert.
Heute möchte ich noch auf einen weiteren Punkt eingehen, der unter Umständen wichtig für eine fristgerechte Bezahlung ist:
Je nach Kreditinstitut müssen bestimmte Voraussetzungen für die Auszahlung des Rechnungsbetrages gegeben sein. Damit es zu keiner Zahlungsverzögerung kommt, sollten Sie unbedingt bereits nach Bekanntgabe des Abnahmetermins mit Ihrer Bank klären, welche Voraussetzungen erfüllt und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen damit die Auszahlung des Restkaufpreises durch die Bank in die Wege geleitet werden kann.
Teilweise benötigt die finanzierende Bank einen Bautenstandsbericht. Hier reicht in der Regel das von Ihnen und Ihrem Bauleiter unterzeichnete Abnahmeprotokoll aus.
Einige Kreditinstitute verlangen jedoch, dass ihr eigener, „spezieller“ Bautenstandsbericht ausgefüllt und unterschrieben vorliegt. Hier sind vorgegebene Angaben, wie zum Beispiel Fertigstellungsgrad und Gesamtsumme der ausgeführten Leistungen zu ergänzen. Wird so ein Bautenstandsbericht benötigt, stellt Ihre Bank hierfür diesen entsprechenden Vordruck zur Verfügung. Es wäre vorteilhaft, wenn Sie diesen Bautenstandsbericht dann schon zur Hausübergabe mitbringen würden, da dieser auch von unserer Bauleitung unterschrieben werden muss. Dies kann dann Ihr Bauleiter sofort vor Ort erledigen.
Beim Ausfüllen des Formulars sind wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne behilflich.