„Unsere finanzierende Bank benötigt den Nachweis zur Rohbau- und Bauherrenhaftpflicht-Versicherung, was muss ich tun?“
So oder ähnlich lautet häufig die Frage unserer Bauherren.
Für einen Baukredit benötigt die Bank in der Regel vom Bauherrn einen Wohngebäude-Versicherungsnachweis sowie die Bestätigung der regelmäßigen Bezahlung der Versicherungsprämien.
Durch die sehr kundenfreundlichen Zahlungsmodalitäten beim Kauf eines Schwörer Hauses (10% Anzahlung und 90% nach Hausübergabe) versichern wir unsere Leistung bis zur Hausübergabe selbst. Der Bauherr muss dieses Versicherungsrisiko erst ab Hausübergabe übernehmen und selbst für einen Versicherungsschutz sorgen.
In welche Schadensklasse werden die Schwörer Häuser eingestuft?
Alle tragenden Bauteile wie Decken und Wände eines Schwörer Hauses sind geprüft und klassifiziert. Beispielsweise entsprechen die Außenwände der Feuerwiderstandsklasse REI 90 gemäß DIN EN 13501 (entspricht nach deutscher Norm F 90).
Die Einstufung in die Schadensklasse der Versicherung obliegt ausschließlich der Versicherung selbst.
Wir empfehlen jedem Kunden sich mehrere Versicherungsangebote einzuholen. Die guten Versicherungen bieten, unabhängig von der Schadensklasse, für Schwörer Häuser dieselben Prämien wie für konventionell gebaute Häuser an.
Im Rahmen einer Komplettleistung bietet auch SchwörerHaus die Versicherungen rund um das Haus zu günstigen Konditionen an.