Ein Haus für unterschiedliche Lebensabschnitte und zusätzlich in der richtigen Größe zu finden, ist heute ganz einfach, dank FlyingSpaces. Denn das Modulhaus bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, Ihre neuen vier Wände in ganz unterschiedlicher Art zu gestalten.
Ob als Minihaus, Arbeitszimmer, Partyraum, Hobbyzimmer, Einliegerwohnung, Penthousewohnung oder Rückzugsort – Sie sehen es gibt zahlreiche Möglichkeiten, ein FlyingSpace zu nutzen.
Die Grundrisse der FlyingSpaces variieren von Einraumlösungen plus Bad, bis hin zu einer kompletten 3-Zimmer-Wohnung. Neu ist die Fertigung schmaler Module von max. 3,32 m Breite, die günstiger im Transport sind. Hier sind architektonisch interessante Kombinationen aus zwei Modulen möglich, so dass attraktive Bungalows bis zu 70 qm Wohnfläche entstehen.
Videos zu Tiny Houses / FlyingSpaces
Doch wie läuft das baurechtlich ab? Brauche ich für mein FlyingSpace eine Baugenehmigung? Oder kann ich mein FlyingSpace einfach irgendwo auf einer freien Wiese oder in meinem Garten aufstellen? Nein, denn auch für ein Tiny House werden ein bebaubares und erschlossenes Grundstück und eine Baugenehmigung benötigt.
Kein Tiny House ohne Baugenehmigung
Für ein Tiny House, FlyingSpace, Minihaus oder Wohncontainer gelten dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie bei einem Einfamilienhaus. Es gibt bisher keine Gesetzgebung für mobiles Wohnen bzw. für Minihäuser. D.h. wer ein Tiny House oder Container Haus bauen oder auf ein Grundstück stellen möchte, braucht für sein Tiny House eine Baugenehmigung. Es müssen, wie beim Einfamilienhausbau, das Baugesetzbuch, die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, sowie die örtlichen Bauvorschriften wie z.B. der Bebauungsplan, eingehalten werden. Der Bebauungsplan legt zum Beispiel die maximale Gebäudehöhe, Geschossanzahl, Dachform usw. fest. Quasi alle optischen Faktoren, so dass der Bau zur Umgebung passt. Das Baugesetzbuch und die Landesbauverordnung sind der rechtliche Rahmen für den Schutz von Leib und Leben und regelt zum Beispiel die Brandschutzvorschriften, das Nachbarschaftsrecht, die Belichtungsflächen oder einzuhaltende Abstandsflächen.
Alternativ neben dem Baugenehmigungsverfahren kann das Bauvorhaben ggf. im so genannten vereinfachten Verfahren oder Freistellungsverfahren bei der Baubehörde eingereicht werden. Diese Vorhaben werden in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Deshalb kann im Einzelfall bei vollständiger Einhaltung des Bebauungsplans geprüft werden, welches Genehmigungsverfahren für das Container Haus bzw. Tiny House gewählt werden kann.
Im Gegensatz zu den Baubehörden, die in einem Tiny House ein vollwertiges Einfamilienhaus sehen, bewerten Banken die mobilen Häuser, Wohncontainer, oder Minihäuser oft nur als mobile Sache, da sie mit dem Grundstück nicht unbedingt fest verbunden sind. So wird trotz dem Vorliegen einer Baugenehmigung und teilweise Fundamenten ggf. nicht der tatsächliche Sachwert für eine Finanzierung angerechnet, was die Realisierung des Traums eines Lebens im Minihaus zusätzlich erschweren kann.
Vereinfachtes Baugenehmigungs-Verfahren für mobile Häuser
Ein spezielles Baurecht für Kleinstwohnen und mobile Häuser würde dem Trend entgegenkommen und die Realisierung der Vorhaben beschleunigen. Wir würden uns wünschen, dass die Baurechtsbehörden Instrumente an die Hand bekommen, die diesen Wohntrend aufgreifen und die Vorhaben vereinfachen. So könnten Restgrundstücke oder bislang nicht bebaubare Flächen erschlossen werden und bezahlbarer Wohnraum, der dringend benötigt wird, geschaffen werden.