Durch die steigenden energetischen Anforderungen ist seit 2008 ein entsprechender Ausweis für Wohngebäude zur Vorschrift geworden. Bauherren erhalten in diesem Energieausweis wichtige Informationen über den energetischen Standard ihres Neubaus. Neben den Anforderungswerten werden die errechneten Energiewerte angegeben, die das Gebäude erreicht. Folglich gibt der Energieausweis dem Bauherrn Auskunft darüber, wie effizient sein Gebäude ist. Nur wie wird solch ein Energieausweis richtig gelesen und was bedeuten die einzelnen Werte? Zur Erleichterung dafür, werden entsprechend folgender Abbildung die wichtigsten Werte beschrieben.
1. Der Endenergiebedarf
ist die unter Normalbedingungen rechnerische Energiemenge, die zur Deckung des Heizwärme-, Lüftungs- und Warmwasserbedarfs einschließlich der Verluste der Anlagentechnik benötigt wird.
2. Der Primärenergiebedarf
bildet die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes ab. Zusätzlich zum Endenergiebedarf werden in dem Primärenergiebedarf die Energieverluste mit einem Primärenergiefaktor errechnet. Darunter versteht man Verluste, die durch die Gewinnung, die Aufbereitung und den Transport von Energieträgern wie Öl, Gas (Faktor 1,1), Strom (Faktor 1,8) oder Holz (Faktor 0,3) entstehen. Je niedriger der Wert für den Primärenergiebedarf ist, desto besser ist die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes.
3. Transmissionswärmeverlust
Ein weiterer Wert, der im Energieausweis abgelesen werden kann ist der Transmissionswärmeverlust. Das ist die Energie, die über die Gebäudehülle, wie zum Beispiel Dach, Wand, Fenster und Kellerdecke an die Umgebung abgegeben wird. Somit gibt dieser Wert die wärmedämmende Qualität der Gebäudehülle an. Ein kleiner Wert signalisiert einen guten baulichen Wärmeschutz.
Jedem Bauvorhaben wird eine Registriernummer für den Energieausweis zugewiesen. Von SchwörerHaus wird für jedes Haus individuell der Energiebedarf anhand von Planunterlagen, durch die Annahmen von standardisierten Randbedingungen gemäß EnEV und anhand von technischen Daten der Bauteile sowie der Anlagentechnik ermittelt. Als Bezugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach Angaben der EnEV, welche größer ist als die eigentliche Wohnfläche. Auf Grundlagen dieser Berechnungen wird somit ein Energiebedarfsausweis für Neubauten erstellt.