Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Bodengutachten – warum?

Das lang ersehnte Traumhaus soll realisiert werden. Alles wird geplant, vom Badmöbel, Spiegelnische, Garderobe, Steckdosen – sogar Schränkchen und Möbel werden aus Papier ausgeschnitten und auf dem Plan verschoben – alles soll ja schließlich perfekt werden!

Aber was für ein Fundament gebraucht wird, welche Gründungsmaßnahmen infolge schlechten Bodeneigenschaften notwendig werden können – hierüber macht man sich allzu oft keine Gedanken. Wie oft wird in Zitaten und Sprichwörtern davon berichtet, wie wichtig ein solides Fundament ist, auf dem später alles aufbaut.  Wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen und darüber nachdenken, fallen Ihnen sicher schnell mal 3 oder 4 Zitate ein.

Wie kommen Sie zu diesen Informationen? Dazu muss ein/e Fachmann/-frau für Bodenkunde und Geologie herangezogen werden. Ein/e Geologe/-in kann mittels Baugrunduntersuchungen feststellen, was Sie im Untergrund Ihres Bauplatzes erwartet und berät in seinem/ihrem “Baugrundgutachten“, einem schriftlichen Bericht über evtl. erforderliche Maßnahmen. Es kommt mit unter auch vor, dass sich bei einer solchen Baugrunderkundung herausstellt, das die Baugrundverhältnisse durchaus gut oder akzeptabel sind und nicht die im Bebauungsplan empfohlene weiße Wanne notwendig wird. Es führt also nicht zwangsläufig zu Mehrkosten.

Immer häufiger werden Baugebiete erschlossen, die man vor Jahren noch als „nicht ratsames Bauland“ bezeichnet hat. Bei der Frage „Warum?“ zeigt sich sehr oft, es liegt am Untergrund.

Wer heute sein Eigenheim mit einer Unterkellerung aufwertet, sich für mehr Wohnraum, evtl. Büro oder gar Kinderzimmer zum Gartengeschoss entschließt oder auch nur Staufläche haben möchte, muss sich mit seinem Grundstück auseinander setzen.

Wie sind die Bodenverhältnisse – tragfähig – versickerungsfähig – für Geländegestaltung wiederverwendbar usw. In fast allen Baugebieten wird der Einbau einer Drainage nicht mehr erlaubt, da die nicht vorhersehbare Wassermenge die Kläranlage zusätzlich belastet und die Kommunen die Abwasserreinigung auf die Haushalte wiederum umlegen müssten. Damit rückt das Thema Baugrund wieder ins Rampenlicht.

“Was erwartet uns beim Aushub und wie muss im Vorfeld die Konzeption der Kellerabdichtung gewählt werden?“ – Basiskeller – “Weiße Wanne“ – “Schwarze Wanne“ ?

Der Basiskeller mit Streifenfundamenten, Abdichtung der Wände gegen Erdfeuchte und einer Drainage – oder doch die “Weiße Wanne“ – wasserundurchlässig, nur als Nutzkeller oder doch die “Schwarze Wanne“ als wasserdichte Ausführung für eine höherwertige Nutzung wie Wohnräume oder Büro?

Sie sehen schon, da gibt es einiges zu entscheiden, das vom zu erwartenden Baugrund abhängt.

Wir empfehlen Ihnen dringend: Nutzen Sie das Fachwissen der Geologen und stellen Sie Ihr Traumhaus auf ein solides Fundament.

Mehr zum Thema Kellerabdichtung folgt im nächsten Beitrag.

9 KOMMENTARE
von Carolin Baisch
09. Jan 2019, 08:43
Hallo Familie Bormann,

ein Bodengutachten (geologische Bodengutachten) gibt Auskunft über die Beschaffenheit des Bodens.
Der schichtenartige Aufbau des Baugrundes, die Wasserverhältnisse im Baugrund, die Lastabtragung in den einzelnen Bodenschichten,
das Setzungsverhalten wird über das Bodengutachten definiert. Daraus abgeleiteten gibt der Geologe Empfehlungen für Gründung, Bauwerksabdichtung und Baugrubenverfüllung.

Wir arbeiten immer mit denselben Geologen zusammen, welche alle für uns relevanten Daten entsprechend Aufarbeiten. Deswegen empfehlen wir auch, den Geologen über den Verbindungsarchitekten zu beauftragen. Ihr Architekt kann Ihnen die Bestandteile des Bodengutachtens genau erläutern.

Viele Grüße
Carolin Baisch
von Bormann
02. Jan 2019, 12:49
Hallo, wir möchten demnächst unser Bodengutachten in Auftrag geben und würden gerne wissen, was alles erforderlich ist? Also welche Schritte zwingend notwendig sind für ein gutes Gutachten. Im Internet sind wir leider nicht schlauer geworden. Vielen Dank
von Heiner Terton
19. Sep 2011, 14:59
Konkrete Aussagen sind problemlos möglich, aber nicht zu den Preisen, die in einem der Beiträge genannt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
H. Terton / Dipl. Geologe und Baugrundgutachter
von Thomas
04. May 2011, 15:55
@ Herr Hölz,
danke für die Erklärungen. Trotzdem erwarte ich von einem Bodengutachten zumindest konkrete Aussagen. Für die Auswahl des entsprechenden Kellers (Basiskeller oder wasserdichter Keller) war schließlich das Gutachten Voraussetzung. Hier darf ich dann doch erwarten, dass hiermit eine klare Entscheidung für den entsprechenden Typ möglich ist. Falls es dann z.B. heißt, "normaler" Basiskeller möglich, wenn die entsprechende Entwässerung durchgeführt wird (die dann noch näher untersucht werden muss), dann ist das ja auch in Ordnung, da ein Versickerungsversuch nicht Bestandteil des Gutachtens ist. Als Laien haben wir das Gutachten so verstanden, dass ein wasserdichter Keller nicht nötig ist, da "...die Wasserdurchlässigkeit (...) für eine gezielte Versickerung als potentiell geeignet anzusehen" ist (über Rigole oder Sickerschacht). Natürlich wird hier auch darauf hingewiesen, dass die "tatsächliche Versickerungsfähigkeit" mittels Versuch nachgewisen werden muss. Damit ist aber doch schon geklärt, dass kein wasserdichter Keller nötig ist. Somit war für uns unverständlich, warum unser Architekt dann forderte, falls wir den Versickerungsversuch nicht durchführen, er keine Verantwortung für den Basiskeller übernehmen wollte. Was uns am meisten geärgert hat, war die Tatsache, dass die Kosten für den Versickerungsversuch im Vgl. zum Bodengutachten ziemlich hoch sind. Wären uns diese im Vorfeld bekannt gewesen, hätten wir entsprechende Vergleichsangebote einholen können (vielleicht wäre ein anderer Anbieter insgesamt günstiger gewesen). So kann es ja sein, dass die Kosten für das Gutachten relativ günstig sind, dafür wird beim Folgeauftrag ("Nachtrag") kassiert. Um es nochmals klarzustellen: Wir zweifeln nicht am Sinn eines Bodengutachtens (hier sind wir überzeugt, dass es absolut sinnvoll ist), wir verstehen auch die Notwendigkeit eines Versickerungsversuches (der ja nicht Bestandteil eines Gutachtens ist) sofern dies die Bodenverhältnisse erfordern, aber wir möchten zum Einen, dass dies im Vorfeld klargestellt wird (und die möglichen Folgekosten vorher aufgeführt werden) und zum Anderen, dass das Gutachten zumindest soweit Klarheit schafft, welcher Kellertyp nun in Frage kommt. Daher freut es uns natürlich, dass die Fa. Schwörer hierauf reagiert hat und die Architekten entsprechend informieren wird.

Viele Grüße,
Thomas
von Manfred Hölz
04. May 2011, 06:04
@ Thomas

Ihren Fall habe ich mitverfolgt und möchte Ihnen gerne erklären, um was es hier geht.
Beauftrag wurde ein Bodengutachten zur Erkundung der zu erwartenden Bodenschichten und Bodenarten. Diese werden Klassifiziert, also nach gewissen nomierten Regeln einer Bodenart zugeordnet. Damit lassen sich Aussagen zur Tragfähigkeit des Bodens und der einzelnen Schichten treffen. Je bindiger Böden werden, desto weniger durchlässig sind sie. Der Gutachter hat in seinem Bericht für die Schicht ab eine Größenordnung angegebeben - 10^-3 bis 10^-5. Nach DIN 18195 Bauwerksabdichtung kann bei Durchlässigkeitsbeiwerten größer 10^-4 sogar auf eine Drainge verzichtet werden. Damit liegt der sickerfähige Boden auf Ihrem Grundstück in Bohrprofil 1 ab 4 m und in Bohrprofil 2 ab 4,70m.
Nun muss aber der Sickerschacht bemessen werden, sprich in der Größe und Tiefe festgelegt werden. Schließlich konzentriert sich bei einem Starkregenereignis das anfallende Sickerwasser aus der Drainage (große Fläche) im Schacht auf einer relativ kleinen Fläche.

Was in einem Geologischen Gutachten enthalten sein muss, ist in der DIN 4020 geregelt. Bei keinem uns bekannten Gutachter ist weder ein Sickerversuch im Grundgutachten enthalten, noch die darauf aufbauende Bemessung eines Sickerschachtes.

Aber wir werden umgehend alle Architekten informieren, dass bei Beauftragung eines geologischen Gutachtens dem Geologen immer ein kompletter Plansatz als auch eine Aussage zum geplanten Abdichtungskonzept des Kellers zur Verfügung gestellt wird. Soll Drainagewasser zur Versickerung gebracht werden, ist dies dem Geologen mitzuteilen. Bei Aussicht auf Erfolg, also wenn eine Versickerung in einem Schacht möglich erscheint, möge der Geologe dies kund tun und mit dem Achritekten Rücksprache nehmen (eine Größenabschätzung abgeben). So könnten Aufwand und Kosten für eine Versickerungslösung abgewogen werden und bei Entscheid für eine Versickerung dem Geologen gleich der Auftrag zum Sickerversuch als auch der Schachtbemessung erteilt werden.

Verzichtet man auf genauere Untersuchungen und Größenermitlungen, besteht ein nicht unerhebliches Restrisiko.
von Thomas
02. May 2011, 14:06
Hallo,

ein Bodengutachten ist für den Hausbau wahrscheinlich einer der wichtigsten Punkte, da schließlich das Fundament und damit die Stabilität für das gesamte Projekt damit begründet wird. Aus diesem Grund haben wir natürlich ebenfalls ein Bodengutachten machen lassen, hierbei haben wir die Fa. ausgewählt, die unser Architekt vorgeschlagen hat (da diese scheinbar viele Gutachten für die Fa. Schwörer macht) und außerdem vom Preis her als günstig anzusehen ist. Dabei waren wir der Meinung, dass mit diesem Gutachten auch eindeutige Aussagen getroffen werden, um die entsprechende Kellervariante auszuwählen. Leider mussten wir nun feststellen, dass dem nicht so war und bzgl. der Versickerungsfähigkeit keine klare Aussage getroffen wurde, so dass hier ein zusätzlicher Versickerungsversuch nötig ist, dessen Kosten bei ca. 63% (!) des Bodengutachtens liegen! D.h. dieses "Bodengutachten" hat uns eigentlich nichts gebracht außer weiteren (Folge-)Kosten. Auch auf Nachfrage bei der Fa. wollte man uns bzgl. der Kosten für den Versickerungsversuch (hierfür ist keine extra Anfahrt nötig, da die Bodenproben ja bereits im Labor vorliegen!) nicht entgegenkommen. Leider fühlen wir uns hier über den Tisch gezogen, da wir (sollten wir uns gegen den Versickerungsversuch entscheiden) eine Erklärung gegenüber unserem Architekten (bzw. der Fa. Schwörer) unterschreiben müssten, um diese(n) aus der Verantwortung zu nehmen.

Viele Grüße, Thomas
von Manfred Hölz
31. Jan 2011, 07:46
@ M. Keine,

ein Bodengutachten kostet zwischen 900,- u. 1200,- €. Das ist regional sehr unterschiedlich.
von M.Keine
30. Jan 2011, 10:13
Hallo,

Was kostet denn so in etwa ein Bodengutachten?

Danke

M. Keine
« 1 2 »

Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

Mit der Nutzung & Speicherung meiner Daten für die Kommentar-Funktion bin ich einverstanden. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Letzte Beiträge aus der Kategorie KELLER & BODENPLATTE

Winterurlaub im TinyHouse
Blog Post Title Lorem Ipsum

Excerpt of that Blog Post. Lassen Sie sich von unseren Kunden- und Musterhäusern für Ihr eigenes Fertighaus von SchwörerHaus inspirieren.

WEITERLESEN >

Winterurlaub im TinyHouse
Blog Post Title Lorem Ipsum

Excerpt of that Blog Post. Lassen Sie sich von unseren Kunden- und Musterhäusern für Ihr eigenes Fertighaus von SchwörerHaus inspirieren.

WEITERLESEN >

Winterurlaub im TinyHouse
Blog Post Title Lorem Ipsum

Excerpt of that Blog Post. Lassen Sie sich von unseren Kunden- und Musterhäusern für Ihr eigenes Fertighaus von SchwörerHaus inspirieren.

WEITERLESEN >

Letzte Blog-Beiträge