Wie berechnet man die Wohnfläche eines Hauses?
Der Standard für die Berechnung der Wohnfläche ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV).
Die Wohnfläche wird entsprechend dieser Verordnung nach den lichten Maßen zwischen den bekleideten Bauteilen, also nach Fertigmaßen ermittelt.
Flächen unter Dachschrägen dürfen nur ab einer lichten Raumhöhe von zwei Metern voll angerechnet werden, zwischen einem und zwei Metern lichte Raumhöhe fließt nur die Hälfte in die Berechnung ein und unter einem Meter darf die Fläche nicht der Wohnfläche zugerechnet werden.
Balkone, Terrassen und Dachgärten sind in der Regel nur zu einem Viertel, maximal bis zur Hälfte (bei entsprechender Qualität, Größe und Ausrichtung) anrechenbar.
Beheizbare Wintergärten und Schwimmbäder gehören zu 100 Prozent zur Wohnfläche, sind sie nicht beheizt, geht die Grundfläche nur zu 50 Prozent in die Wohnflächenberechnung ein.
Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Heizungsräume, Garagen und Dachräume, die nicht als Aufenthaltsräume dienen, gehören nicht zur Wohnfläche.
Unberücksichtigt bleiben auch die Flächen unter Treppen mit mehr als drei Steigungen inklusive Treppenabsätze, Schornsteine und Vormauerungen, wenn sie höher als 1,50 m sind und ihre Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt.